Verblasste oder poröse Fugen im Bad sind nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern können auf einen Baumangel oder normale Abnutzung hinweisen, für die der Vermieter im Rahmen der Instandhaltung des Mietobjekts aufkommen muss. Bevor Sie jedoch aktiv werden, sollten Sie den Zustand genau dokumentieren: Fotografieren Sie die betroffenen Stellen bei Tageslicht und notieren Sie, seit wann die Verfärbung oder der Abrieb besteht. Prüfen Sie zudem, ob die Fugen lediglich verschmutzt sind oder ob sie tatsächlich Substanz verloren haben, etwa durch Risse oder krümelnde Stellen. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn reine Schönheitsfehler gelten oft als Teil der normalen Abnutzung, während ein Funktionsverlust, wie das Eindringen von Wasser in die Wand, eine echte Mietminderung rechtfertigen kann. Sollten Sie in den letzten Jahren selbst keine Renovierung durchgeführt haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Fugen zur ursprünglichen Ausstattung gehören und damit in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen.

Wenn Sie sich sicher sind, dass ein Mangel vorliegt, melden Sie diesen unverzüglich schriftlich per Brief oder E-Mail an Ihren Vermieter. Beschreiben Sie sachlich das Problem, verweisen Sie auf Ihre Fotos und setzen Sie eine angemessene Frist von etwa zwei Wochen zur Behebung. Wichtig ist, dass Sie nicht einfach die Miete kürzen, sondern zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Formulieren Sie dabei klar, dass Sie eine fachgerechte Erneuerung der Fugen erwarten und nicht nur eine oberflächliche Reinigung, sonst droht ein schnelles Wiederauftreten. In diesem Schreiben können Sie betonen, dass die Beseitigung des Schadens Teil der laufenden Mietobjekt Instandhaltung ist, und Sie davon ausgehen, dass der Vermieter seiner Pflicht nachkommt. Vermeiden Sie jede aggressive Formulierung, aber bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und eine Terminankündigung, damit Sie später nachvollziehen können, ob Ihr Anliegen ernst genommen wird.
Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt er die Reparatur mit schwachen Argumenten ab, sollten Sie nicht zögern, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Holen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker – nicht als Angebot zur Beauftragung, sondern als Beleg für den Aufwand und die Ursache. Diesen reichen Sie zusammen mit einer erneuten, diesmal eindeutigen Friststellung an den Vermieter ein und weisen darauf hin, dass Sie sonst eine Mietminderung geltend machen oder die Instandsetzung selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen (unter Verweis auf die Mietobjekt Instandhaltung). In Details ansehen sinnvoll sein, wobei Sie konkrete Fotos und den Schriftverkehr mitbringen sollten. Wichtig ist, dass Sie niemals eigenmächtig reparieren lassen, ohne den Vermieter vorher schriftlich in Verzug gesetzt zu haben. Denn nur so bleibt Ihre Rechtsposition stark – und im besten Fall muss der Vermieter die Fugen sanieren, bevor sich daraus Schimmel oder größere Feuchtigkeitsschäden entwickeln, die letztlich die gesamte Mietobjekt Instandhaltung verteuern würden.